Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Ferdinand Haenel

Im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechtes geht es bei der klinischen psychotraumatologischen Kausalitätsbegutachtung zum einen um die Frage, ob psychische oder physische Gesundheitsstörungen vorliegen, welche die Angaben der Antragsteller oder Kläger zu ihrem Asylbegehren auf Grundlage von Art. 16a GG oder § 60.1 AufenthG stützen, zum anderen ob vorliegende psychische Gesundheitsstörungen sich im Kontext einer Rückführung tiefgreifend und lebensbedrohlich verschlechtern können, so dass ein dauerhaftes Abschiebehindernis nach § 60.7 oder § 25 AufenthG besteht (Haenel u. Wenk-Ansohn 2004). Auf dem Wege zur Beantwortung dieser Fragen sieht sich der psychiatrisch-psychotherapeutisch ausgebildete Gutachter vier besonderen Hindernissen gegenüber, die er überwinden muss, wenn er an seiner Aufgabe nicht scheitern will. Es sind:

  1. Traumaspezifische Besonderheiten bei der Exploration
  2. Der fehlende Nachweis des Traumas
  3. Die mangelnde Objektivierbarkeit der Symptomatik
  4. Sprachlich und kulturelle Erschwernisse

In diesem Workshop soll auf diese vier Hindernisse näher eingegangen werden und Möglichkeiten ihrer Überwindung aufgezeigt werden.

Literatur: Haenel F: Gutachten und klinische Expertisen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren. In: Mayer T, Morina N, Schick M, Schnyder U. (Hrsg): Trauma - Flucht - Asyl: Ein interdisziplinäres Handbuch für Beratung, Betreuung und Behandlung- Bern (2019).- S.229-246

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